Schule ANDROMEDAweg
Förderschule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung der Stadt Leipzig
Arthur-Nagel-Str. 2 (3. Etage)
04249 Leipzig
Telefon: 0341 987 10400
E-Mail: schule-andromeda(at)leipzig.de
Schulleiterin: Frau St. Kahle
Schulträger: Stadt Leipzig, Amt für Schule, E-Mail: schule(at)leipzig.de
Bei Beschwerden, Hinweisen und Anregungen wenden Sie sich bitte zunächst an den Verantwortlichen gem. §55 Abs. 2 RStV, § 5 TMG für die Website und Datenschutzverantwortliche: Schulleiterin Frau St. Kahle.
Zuständige Aufsichtsbehörde: Landesamt für Schule und Bildung (Standort Leipzig)
Disclaimer
Wir sind intensiv bemüht, stets richtige und vollständige Informationen auf dieser Webseite zur Verfügung zu stellen. Die Website enthält Verweise und Links zu anderen Websites. Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Verweise und Links. Diese Verantwortung liegt allein bei den jeweiligen Anbietern.
Wir schließen jede Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen aus. Dies gilt auch für alle Verbindungen zu externen Seiten, auf die diese Website direkt oder indirekt verweist. Da die Inhalte der verlinkten Seiten außerhalb unseres Einflussbereiches liegt, sind wir für die Inhalte von verlinkten Seiten nicht verantwortlich. Sollten Sie der Meinung sein, dass ein Link auf fehlerhafte Informationen verweist, teilen Sie uns dies bitte formlos mit.
Copyright
Alle Inhalte dieses Internetauftrittes unterliegen dem Urheberrecht.
Jegliche Nutzung ohne Zustimmung der jeweiligen Rechteinhaber ist rechtswidrig.
Eine Verwertung, Speicherung oder Verarbeitung der in dieser Internetseite enthaltenen Beiträge und Abbildungen ist ohne die Zustimmung der Schulleitung nicht zulässig.
Transparenzhinweis:
Seit 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit, der mit Drittmitteln finanzierten, abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.